Bildungsscheck:
Förderung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten durch Zuschuss zu einer Aus- oder Weiterbildung in Höhe von 50 % - höchstens
jedoch 500 Euro pro Bildungsmaßnahme. Sie können alle zwei Kalenderjahre einen Bildungsscheck erhalten, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 30.000,- € (alleinstehend) bzw. 60.000,-
€ (verheiratet) nicht übersteigt. Den Bildungsscheck erhalten Sie im Anschluss an ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle.