Aus- und Weiterbildung zahlt sich aus


FÖRDERUNG / FÖRDERMÖGLICHKEITEN

UNSERER AUSBILDUNGSANGEBOTE UND SEMINARE



Bildungsscheck:

 

Förderung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten durch Zuschuss zu einer Aus- oder Weiterbildung in Höhe von 50 % - höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsmaßnahme. Sie können alle zwei Kalenderjahre einen Bildungsscheck erhalten, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 30.000,- € (alleinstehend) bzw. 60.000,- € (verheiratet) nicht übersteigt. Den Bildungsscheck erhalten Sie im Anschluss an ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle.

Hier weitere Infos:



Bildungsgutschein der Arbeitsagentur und des Jobcenters:
Der Bildungsgutschein stellt eine schriftliche Zusage des Kostenträgers (der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters) dar. Der Bildungsgutschein kann nur für zugelassene bzw. zertifizierte Maßnahmen und Trägern eingelöst werden. 

Eine berufliche Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern. Bei der Förderung beruflicher Weiterbildung werden Ihre Fähigkeiten, Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und Vorkenntnisse und Ihre persönlichen Voraussetzungen wie Eignung und Mobilität berücksichtigt. Nach diesen Faktoren entscheidet die Agentur für Arbeit nach ausführlicher Beratung, ob Sie zur beruflichen Eingliederung eine  Qualifizierung benötigen. Hierbei kommt der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und Ihrer Mobilitätsbereitschaft eine hohe Bedeutung zu. Die Notwendigkeit der Weiterbildung kann zum Beispiel wegen fehlendem Berufsabschluss anerkannt werden. Ziel ist Ihre dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird.
Der Maßnahmeträger und die angestrebte Maßnahme müssen für die Weiterbildungsförderung von einer fachkundigen Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zugelassen sein.  

Quelle: www.arbeitsagentur.de


Gerne informieren und beraten wir Sie über die Fördermöglichkeiten Ihrer Aus- oder Weiterbildung bei der Fachschule Beauty & Style.